WIEDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
R-Metall GmbH
Im Seetal 21
74535 Mainhardt
Telefon 07903/9415937
info@r-metall.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG
Für alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminium- und Stahlteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.
BAUGENEHMIGUNG
Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der AG zu Abnahme und Zahlung.
ZAHLUNG
Zahlungsbedingungen:
- Anzahlung 50% bei der Auftragserteilung (Rechnung wird mit der Auftragsbestätigung zugeschickt)
- Abschlagszahlung 30% vor der Montage nach Bekanntgabe des Montagetermines, (Rechnung wird zugeschickt)
- Restzahlung 20% nach der Montage und Abnahme (Rechnung wird zugeschickt)
Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach erhalt fällig und zu begleichen.
BESONDERE VEREINBARUNGEN
Folgeleistungen wie z.B. Heizstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. R-Metall GmbH behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der AG bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, u.ä. zur
Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Verkäufer hat Abschlussvollmacht. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald er dem Verkäufer übergeben wurde.
BEDIENUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER MONTAGE
1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Die Firma R-Metall GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegten Gegenständen, die ihn nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem AG. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des AG von uns oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den AG beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem AG und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des AG oder an den anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma R-Metall GmbH nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit haben wir insofern nur beide Verletzungen von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.
5. Der AG muss keinen Urlaub für die Montage nehmen. Sollte der AG dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.
6. Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom AG von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma R-Metall GmbH keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wir entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
7. Die Glasstärke (8/10mm) wir ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine andres verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.
8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten, Glasendreinigung und Ausgleichung der Unebenheiten an Hausfassade ist ein andres Gewerk als das der Firma R-Metall GmbH und darf daher nicht ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beantragen. Ebenso wenig wir der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen.
9. Können Montagen wetterbedingt oder durch Vorlieferanten verzögerte Lieferung nicht durchgeführt werden, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wir dann sobald das Wetter es zulässt bzw. Eintreffen der fehlenden Teile durch Vorlieferant durch unsere Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montagen, die wetterbedingt oder ähnliches nicht durchgeführt werden können. Der Firma R-Metall ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren. Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind in der Regel nicht möglich, können aber bei der Firma R-Metall angefragt werden.
10. LED´s
Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen, die ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
11. Bei Überdachungen mit Wandmontage:
Bei Wandanschlüssen wird die Fuge zwischen dem Anschluss und dem Wandprofil mit einem Polymerkleber, einem PU-Kleber und einem Kompriband abgedichtet und stellen eine dauerelastische Versiegelungsfuge dar. Diese sind Wartungsfugen und unterliegen daher nicht der Gewährleistung.
12. Markisen:
Bitte beachten Sie, dass es an Nähten und Säumen aufgrund des größeren Winkeldurchmessers zu Faltenbildung kommen kann. Dies beeinträchtigt die Funktion des Tuches in keiner Weise.
Leichtes Ruckeln und/oder Geräuschentwicklung während der Fahrt der Markise ist möglich. Dies bedeutet jedoch keine Beeinträchtigung der Funktion oder Haltbarkeit.
Der Farbton des Markisenkastens kann leichte Abweichungen vom Farbton der Konstruktion der Terrassenüberdachung aufweisen. Es liegt an verschiedenen Farbtonen der Hersteller und stellt somit kein Grund für Mängel oder Reklamationen dar.
13. Dichtheit der Überdachungen:
Fertiggestellte Überdachungen werden von unseren Monteuren auf Dichtheit geprüft. Der Wunsch einer gesonderten Nachprüfung der Dichtheit beim Regenwetter durch den AG stellt keinen Grund dar, die Restzahlung bis zum Regenwetter einzubehalten.